Willkommen

auf der Internetpräsenz der Betreuungshilfe für straffällige Jugendliche 

Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe

Betreuungshilfe ordnet der Jugendrichter in geeigneten Fällen für Jugendliche und Heranwachsende nach § 10 Abs. 1 S. 3 Ziff. 5 JGG an

Die Betreuung erfolgt durch ehrenamtliche Betreuungshelferinnen und Betreuungshelfer.

Diese unterstützen die jugendlichen Straftäter bei der Bewältigung von Entwicklungsstörungen.

Hauptsächlich zielt diese Unterstützung darauf ab, dem drohenden weiteren Abgleiten in die Kriminalität entgegenzuwirken

Der Beitrag des Vereins zur Betreuungshilfe besteht im Wesentlichen darin, dass er den als BetreuungshelferInnen aktiven Mitglieder bei ihrer eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllung in vielfältiger Weise zur Seite steht

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