Willkommen
auf der Internetpräsenz der Betreuungshilfe für straffällige Jugendliche
Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe
Betreuungshilfe ordnet der Jugendrichter in geeigneten Fällen für Jugendliche und Heranwachsende nach § 10 Abs. 1 S. 3 Ziff. 5 JGG an
Die Betreuung erfolgt durch ehrenamtliche Betreuungshelferinnen und Betreuungshelfer.
Diese unterstützen die jugendlichen Straftäter bei der Bewältigung von Entwicklungsstörungen.
Hauptsächlich zielt diese Unterstützung darauf ab, dem drohenden weiteren Abgleiten in die Kriminalität entgegenzuwirken
Der Beitrag des Vereins zur Betreuungshilfe besteht im Wesentlichen darin, dass er den als BetreuungshelferInnen aktiven Mitglieder bei ihrer eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllung in vielfältiger Weise zur Seite steht